
Veritas1961, postiert am 4. Dezember 2010
1 ZEITLICHER ABLAUF DER EREIGNISSE UND BEWEGGRÜNDE DER AKTEURE: KRAH UND MENZINGEN- http://z10.invisionfree.com/Ignis_Ardens/i...dpost&p=9641714
Der letzten Samstag von William von Norwich zu diesem Thema ins Internet gestellte Artikel hat hohe Wellen geschlagen und dazu geführt, dass eine ganze Reihe neuer Informationen ans Licht gekommen ist. Einige davon wurden im einen oder anderen Internetbeitrag angefochten, doch ein erheblicher Teil wurde allgemein als unwiderlegbar akzeptiert.
In den letzten paar Tagen habe ich mir die verschiedenen Kommentare und Internetartikel nochmals angesehen und bin dabei zum Ergebnis gelangt, dass der zeitliche Ablauf der Geschehnisse bohrende Fragen aufwirft. Sollte ich mit dieser Einschätzung recht haben, drängen sich schwerwiegende Schlussfolgerungen auf.Unbestritten ist folgendes: Am Mittwoch den 17. November 2010 setzte sich Matthias Lossmann mit der deutschen Presse-Agentur (DPA) in Verbindung und liess diese wissen, er räume seinen Platz als Verteidiger von Bischof Williamsons einem anderen Anwalt, dessen Namen “in Kürze bekanntgegeben wird…. Sie werden dann sehen, weshalb meine Dienste nicht länger benötigt werden.”
Diese Aussage Lossmanns lässt einen stutzig werden. Weswegen hielt er es für nötig, sich an eine Presseagentur zu wenden und dieser mitzuteilen, er habe mit dem Fall Williamson künftig nichts mehr zu tun? Dass ein Mitglied der politisch superkorrekten Grünen Partei den Zorn der Öffentlichkeit oder der Herrschaften von der Presse auf sich gezogen hat, mag man nicht so recht glauben, um so mehr, als sich Lossmannn während des Gerichtsverfahrens vom April 2010 bis zum Gehnichtmehr von Williamsons Ansichten distanziert hatte. Tatsächlich liess sein Verhalten während des Prozesses keinen Zweifel daran aufkommen, dass er gegen die Interessen seines Mandanten arbeitete. Wir folgern daraus, dass er den Medien mit seiner Mitteilung an die DPA den Ball zugespielt hat, damit diese wieder einmal eine “Kontroverse” heraufbeschwören konnten. Er hätte ganz einfach schweigen und sich damit begnügen können, allfällige Fragen aus dem Stegreif zu beantworten. Doch genau dies tat er nicht – was Bände über seine Motivation spricht, und zwar nicht erst zu diesem späten Zeitpunkt, sondern von Beginn der “Williamson-Affäre” an.
Ebenfalls unbestritten ist, dass der Williamsons neuer Anwalt, Wolfram Nahrath, Donnerstag den 18. November eine Mitteilung an die neue Richterin Birgit Eisvogel sandte, und zwar via ihr persönliches Bürofax. In seiner Botschaft hielt er fest, er handle jetzt im Auftrag Williamsons und beantrage eine Verschiebung des Prozesses, damit rascher über die dabei grundsätzlich zur Debatte stehenden Fragen entschieden werden könne.
Schliesslich steht eindeutig fest, dass sich Stefan Winters von Der Spiegel schon innerhalb einer halben Stunde telefonisch mit Nahrath in Verbindung setzte, weil er bereits wusste, dass Williamson diesen zu seinem neuen Anwalt erkoren hatte. Wer hatte ihm diese Information zugespielt? Etwa die Richterin oder ein anderer Justizbeamter? Beides wäre im Prinzip möglich, aber doch recht unwahrscheinlich, denn nicht einmal Eisvogels Sekretärin wusste, dass Nahrath dieses Fax abgesandt hatte. Wäre das Leck von der Richterin ausgegangen, so hätte diese ihre alsbaldige Entlarvung und zweifellos auch Sanktionen wegen unethischen beruflichen Verhaltens riskiert. Wäre der Schuldige ein Justizbeamter gewesen, so hätte dieser seinen Arbeitsplatz aufs Spiel gesetzt. Man mag hier einwenden, es könnten politische Beweggründe mitgespielt haben. Auch dies wäre grundsätzlich möglich, doch da nicht die Spur eines Beweises dafür vorliegt, dürfen wir diese Variante wohl ruhigen Gewissens ausschliessen.
Wir wissen, dass Lossmann über die Identität des neuen Anwalts im Bild war. Der Grund dafür, dass er sein Amt als Verteidiger niederlegte, bestand darin, dass er nicht imstande oder nicht gewillt war, mit Nahrath zusammenzuarbeiten. Somit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat sich Lossmannn selbst mit dem Spiegel in Verbindung gesetzt, oder er hat die Information an Maximilian Krah weitergeleitet, der als Zuträger des Hamburger Nachrichtenmagazins bekannt ist. Erstere Variante mutet unglaubhaft an, weil es für Lossmannn ein Leichtes gewesen wäre, den Spiegel selbst zu kontaktieren und die Sache hiermit publik zu machen. Somit spricht alles für die zweite Variante, um so mehr, als es hier einen historischen Präzedenzfall gibt.
EIN KURZER EXKURS
Kehren wir für einen Augenblick zum ersten Prozess gegen den Bischof zurück, der auf den 16. April 2010 anberaumt worden war. Am 4. März 2010 erhielt Williamson eine Mitteilung von Pater Thouvenot, der ihm im Namen Bischof Fellays allerlei Auflagen machte. Unter anderem erteilte er ihm“ein formelles Verbot, vor dem Gericht von Regensburg zu erscheinen”, und die Anweisung, er möge es seinen Anwälten (Lossmann und Krahl) überlassen, “die Situation zu Ihren Gunsten, und zu jenen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu regeln, der Sie angehören“.
Warum hatte Fellay diesen Befehl erteilt? Lag letzterem nackte Furcht zugrunde, oder besass der Bischof andere Beweggründe? Hält man sich vor Augen, dass Lossmannn so ziemlich der ungeeignetste Anwalt war, den man sich hätte denken können, und dass er mit keinem Wort auf die brüchige rechtliche Grundlage des Verfahrens gegen Williamson hinwies, und bedenkt man ferner, dass Krah, wie William von Norwich nachweist, gezielt gegen seinen Mandanten intrigiert hat, liegt (insbesondere im Lichte der folgenden Ereignisse) meiner Überzeugung nach der Schluss nahe, dass Fellay den von ihm gewählten Anwälten freie Hand verschaffen wollte, damit sie ohne Rücksicht auf allfällige Einwände Williamsons agieren konnten. Wäre letzterer beim Prozess zugegen gewesen, so hätte er die Umtriebe Krahs und Lossmannns schwerlich geduldet; da er der deutschen Sprache mächtig ist, hätte er sich gegen ihre lügenhaften und absurden Behauptungen verwahrt. Unter Umständen hätte er sie sogar auf der Stelle entlassen und seine Verteidigung selbst übernommen. Dies ist freilich eine Spekulation, denn erstens können wir Bischof Fellays Gedanken nicht lesen und kennen seine Beweggründe nicht, solange er sie uns nicht selbst mitteilt, und zweitens wissen wir nicht, was Williamson möglicherweise gesagt oder getan hätte.
Keine Spekulation ist hingegen folgendes: Wenige Tage vor Prozessbeginn rief ein Spiegel-Journalist Lossmann an. Das Gespräch verlief ungefähr so: “Wird Bischof Williamson beim Prozess persönlich erscheinen?” “Nein.” “Warum nicht?” “Befehl von seinem Vorgesetzten.” “Ein schriftlicher Befehl?” “Ja.” “Darf ich den Text sehen?” “Nein.”
Bald nach diesem Wortabtausch erhält Lossmann einen Anruf von Krah: “Haben Sie den Brief aus Menzingen?” “Ja.” “Können Sie eine Kopie für mich anfertigen?” Lossmann bejaht diese Frage und schickt Krah die angeforderte Kopie. Ungefähr zwei Stunden später ruft derselbe Spiegel-Reporter abermals bei Lossmann an und teilt diesem mit, mittlerweile besitze er eine Kopie von Fellays Befehl.
Somit spricht alles dafür, dass Lossmann seine beruflichen Verpflichtungen wiederum verletzt und Krah Informationen über Williamson und Nahrath zugespielt hat. Dass der Spiegel innerhalb einer halben Stunde von Nahraths Ernennung erfuhr, lässt auch die letzten Zweifel an der Komplizenschaft von Lossmann und Krah mit der Zeitschrift schwinden.
LÜGT HIER JEMAND?
Wir wissen, dass das Generalhaus der Priesterbrüderschaft St. Pius X. Samstag den 20. November 2010 etwa um 9.00 Uhr Schweizer Zeit auf Geheiss Fellays eine Erklärung von Pater Thouvenot auf ihrer Website postierte, in der es unter anderem hiess: “Der Generalobere, Bischof Bernard Fellay, hat aus der Presse erfahren, dass Bischof Williamson den mit seiner Verteidigung beauftragten Anwalt zehn Tage vor seinem Prozess entlassen hat.” Die Erklärung endete, wie uns mittlerweile allen bekannt ist, mit der Drohung, falls sich Williamson nicht von seinem “dem Vernehmen nach neonazistischen Anwalt” trenne, werde Fellay ihn aus der Priesterbruderschaft ausschliessen.
Weniger allgemein bekannt ist, dass Pater Thouvenat – wiederum auf Anweisung Fellays – eine zweite Erklärung zu Williamson veröffentlicht hat. Dies tat er Sonntag den 21. November, am frühen Nachmittag. Der Text wurde den Bischöfen und Distriktoberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. per e-mail zugestellt; er trug die Überschrift: “Klarstellung zur Presseerklärung des Generalhauses”und verfolgte das Ziel, die am Vortag abgegebene Erklärung genauer zu “erläutern”.
Im zweiten Abschnitt dieses Textes hiess es: “Bischof Williamson wünschte einen zweiten Anwalt anzuheuern, der politisch wohlbekannt ist (“der einzige neonazistische Rechtsanwalt in Deutschland, der noch nicht im Gefängnis sitzt.*)… Der Gerichtshof von Regensburg wurde Mittwoch den 17. November 2010 über die Entlassung des ersten Anwalts [Lossmann] in Kenntnis gesetzt, und die Identität seines Nachfolgers begann Freitagmorgen den 19. November 2010 durchzusickern.”[*Wer genau hat dies gesagt? Und was soll die Anspielung darauf, dass sämtliche sogenannt “neonazistischen” Anwälte hinter Gitter gehören? Warum dann nicht auch die marxistischen, liberalen und zionistischen?]
Dass ich Bescheid über diese zweite, weit weniger bekannte Erklärung weiss, verdanke ich einem deutschsprechenden geistlichen Freund, der sie mir zugestellt hat. Dank Hollingsworth kennen wir folgenden, von Bischof Williamson stammenden Text:
“Ich [Williamson] werde von Nahrath vertreten. Bischof F. schickt Pater Angles, um mir [am Freitagmittag] mitzuteilen, dass er mich aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. ausschliessen werde, sofern ich Nahrath nicht fallen lasse. Mir scheint, mein Berufungsverfahren kann nur stattfinden, wenn ich entweder einen von Menzingen gebilligten Anwalt habe, der mich nicht verteidigt, oder einen Anwalt, der mich ernsthaft verteidigt, aber von Menzingen nicht abgesegnet worden ist. In meiner Sache hat Pater A. [am Freitag ungefähr um 13 Uhr] an Bischof F. gemailt, ich verzichte auf ein Berufungsverfahren vor den deutschen Gerichten, und ich habe ironisch hinzugefügt, es wäre doch nett, wenn Menzingen die Busse bezahlen würde. Bischof F. mailt bald zurück: ‘Deo Gratias. Kein Problem mit der Bezahlung der Busse” (Freitag, ca. 15 Uhr mittlere Greenwich-Zeit).
Der hier nachgezeichnete zeitliche Rahmen, innerhalb dessen sich die Geschehnisse abgespielt haben, wird durch die zweite, weniger bekannte Erklärung bestätigt. In Anschnitt 4 heisst es dort: “Bischof Williamson setzte Bischof Fellay Freitag den 19. November 2010 am frühen Nachmittag darüber in Kenntnis, dass er den Prozess nicht weiterzuführen wünscht” – im Interesse der Priesterbruderschaft wohlverstanden.
Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass Pater Angles Freitagmorgen den 19. November in England eintraf und mit dem Bischof frühstückte. Den Auftrag, sich zu Verhandlungen mit Williamson nach London zu begeben, hatte er jedoch erst am späten Donnerstagabend erhalten; damals hielt sich Fellay in Rom auf, wo er in Albano zwei Tage lang Gespräche mit Priestern des italienischen Distrikts führte. Angles sollte Williamson dazu überreden, Nahrath den Laufpass zu geben und hierdurch seinem Ausschluss aus der Priesterbruderschaft zuvorzukommen.GERADE HIER LIEGT JEDOCH DAS PROBLEM. Dies würde nämlich bedeuten, dass Fellay bereits Donnerstag den 18. November wusste, dass sich Williamson für Nahrath entschieden hatte - dem gleichen Tag also, an dem Nahrath seinen Brief an Richterin Eisvogel sandte und der Spiegel Wind von Nahraths Ernennung bekam. In der Erklärung vom 20. November heisst es unmissverständlich: “Der Generalobere, Bischof Fellay, hat aus der Presse erfahren…” HIER STOSSEN WIR AUF EIN ZWEITES PROBLEM.
Wer folgenden Link einschaltet, wird sehen, welche Ergebnisse die Suchmaschine google.com unter dem Stichwort “Nahrath and Williamson” zutage fördert:
http://news.google.com/news/search?pz=1&cf...oring=n&start=0
Am 4. Dezember 2010 (neun Uhr mittlere Greenwich-Zeit) gab es hierzu 55 Treffer, von denen der erste auf S. 6 und der letzte auf S. 1 figurierte. Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur war die Geschichte zuerst Samstag den 20. November in der israelischen Zeitung Haaretz erschienen. Kurz danach wurde sie von einer wenig bekannten italienischen online-Zeitung namens Il Giornalettismo und anschliessend vom Spiegel aufgriffen.
Eine Recherche ergibt, dass Der Spiegel in seiner deutschen sowie seiner englischen online-Version erstmals Samstag den 20. November über die Beziehungen zwischen Nahrath und Williamson berichtet hat. In anderen Worten: Vor diesem Datum hat weder das Hamburger Nachrichtenmagazin noch irgend ein anderes Presseorgan vermeldet, dass der Bischof Nahrath zu seinem Anwalt gewählt hatte. Andererseits wissen wir mit Bestimmtheit, dass Fellay Donnerstag den 18. November abends mit Angles über diese Angelegenheit gesprochen und letzteren als Emissär nach London geschickt hat, und laut der zweiten Erklärung der Priesterbruderschaft begann Nahraths Identität “Freitagmorgen den 19. November durchzusickern”.
WIE KANN BISCHOF FELLAY DONNERSTAG DEN 18. NOVEMBER AUS DER PRESSE VON DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN NAHRATH UND WILLIAMSON ERFAHREN HABEN, WENN ERST ZWEI TAGE SPÄTER DIE ERSTEN PRESSEBERICHTE ZU DIESEM THEMA ERSCHIENEN?
Es gibt nur drei möglicher Erklärungen:
Fellay hatte eine instinktive Vorahnung.
Fellay wurde in dieser Angelegenheit eine himmlische Botschaft zuteil.
Fellay wurde von einem Eingeweihten via Anruf, Fax oder e-mail informiert.Für mich steht fest, dass Erklärung Nummer drei zutreffen muss, ist sie doch die einzig logische. Wer könnte Fellay ins Bild gesetzt haben? Es gibt drei Kandidaten? Der Spiegel, Matthias Lossmann oder Maximilian Krah. Wer war’s von den drein?
Der Spiegel scheidet unseres Erachtens aus, weil er in seinem Artikel vom 20. November Pater Thouvenot als Quelle zitiert, was mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass letzterer am Tag zuvor, dem 19., von der Zeitschrift telefonisch kontaktiert worden ist. Noch unwahrscheinlicher mutet an, dass Fellay die Information von Lossmann erhalten hat. Dieser hätte sich Mittwoch den 17. November direkt an Fellay wenden können, wählte als Ansprechpartner jedoch entweder den Spiegel oder Krah. Ausserdem hätte die Priesterbruderschaft Lossmann aufgrund seiner politischen Orientierung kaum Vertrauen geschenkt. Somit kommt als Schurke im Spiel einzig und allein unser alter Freund Krah in Frage.
Der im vorhergehenden nachgezeichnete zeitliche Rahmen bedeutet, dass Fellay entgegen seinen eigenen Aussagen keineswegs erst aus der Presse von der Ernennung Nahraths zum Verteidiger Bischof Williamsons erfahren hat. Es bedeutet ferner, dass er Freitag den 19. November eine Vereinbarung mit Williamson abschloss, die zumindest theoretisch den Schlussstrich unter die Angelegenheit zog. Des weiteren bedeutet es, dass die Erklärung der Priesterbruderschaft vom 20. November bewusst irreführend war und dass die Vorstellung, ihr Ziel habe in der Verhütung einer “riesigen Pressekampagne” bestanden, schlichter Unfug ist, weil Fellay den Spiegel-Leuten am Freitagabend, als sie ihn anriefen, hätte mitteilen können, dass Nahrath bereits von seinem Posten als Verteidiger Williamsons zurückgetreten war. Dass Fellay kein Wort über die früher an jenem Tag getroffene Verabredung mit Williamson verlor, spricht für sich selbst, ebenso wie die Tatsache, dass er seine Drohung, letzteren aus der Bruderschaft auszuschliessen, noch am 20. November auf deren Website wiederholte. Noch widerwärtiger sind die seit Williamsons Interview mit dem schwedischen Fernsehsender ständig wiederholten Hinweise auf die angeblich bedrohliche Lage der Bruderschaft in Deutschland. In ihrer zweiten, Sonntag den 21. November veröffentlichten Erklärung griffen Fellay und Thouvenot abermals zu diesem fadenscheinigen Trick:
“Die Situation in Deutschland ist immer noch gespannt; dort wird dieser neue Zwischenfall wie eine Bombe einschlagen und unser Apostolat direkt bedrohen, ganz zu schweigen von unserem Image, d. h. unserem Ruf.”
Dergleichen haben wir seit Anfang 2009 immer wieder gehört. Man teile uns doch bitteschön mit, welche von der Priesterbruderschaft geleiteten Schulen, Priorate oder andere Institutionen von den deutschen Behörden geschlossen worden sind! Wieviele Priester, Mönche, Nonnen oder anderen der Bruderschaft nahestehenden Personen haben eine Vorladung erhalten, sind verhört oder wegen irgendwelcher Delikte angeklagt worden? Meines Wissens nicht eine einzige! Das Ganze ist nichts weiter als Panikmache, die den Zweck verfolgt, Williamson zu isolieren und sich bei den Modernisten in Rom anzubiedern. Wer in diesem Punkt nicht mit mir einverstanden ist, möge mich eines Besseren belehren – nicht indem er blosse Behauptungen von deutschen oder sonstigen Angehörigen der Priesterbruderschaft wiederholt, sondern indem er konkrete Verfolgungsmassnahmen des deutschen Staates gegen letztere schildert.
Noch eine weitere Information für den Leser: Sonntag den 21. November 2010 postierte “The Clarification” einen Internet-Artikel, in dem sie die am Vortag auf Fellays Verlangen erfolgte Verurteilung Williamsons rechtfertigte. Obgleich diese beiden Männer ihre Vereinbarung bereits Freitag den 19. November getroffen hatten, drohte Fellay Williamson einen Tag darauf abermals mit dem Ausschluss, ungeachtet der Tatsache, dass sich letzterer bereits von seinem Anwalt Nahrath getrennt hatte. Fellay rechtfertigte diesen Schritt damit, dass Williamson das deutsche Gericht nicht über seinen Entscheid informiert habe. Dies ist Sophisterei der übelsten Sorte.
Wiederholen wir: Freitag den 19. November informierte Angles Fellay um 13 Uhr mittlere Greenwich-Zeit über Williamsons Entscheid. Die Antwort Fellay erfolgte um 15 Uhr mittlere Greenwich-Zeit. In der Schweiz und Deutschland war es damals vier Uhr nachmittags. Persönlich habe ich nie mit der deutschen Bürokratie zu tun gehabt, doch meine Erfahrung anderswo sagt mir, dass ein Freitagnachmittag der denkbar ungünstigste Zeitpunkt ist, um einen Bürokraten, der nur noch an das bevorstehende Wochenende denkt, um irgend etwas zu ersuchen. Reichte es denn wirklich nicht, wenn Williamson das deutsche Gericht am Montag über seinen Entscheid ins Bild setzte? Offenbar nicht. Warum nicht? Wegen der “unmittelbar drohenden Pressekampagne”. Wieso, bitteschön, hat Fellay der Presse dann nicht persönlich – oder durch Thouvenot – mitgeteilt, dass Nahraht bereits den Laufpass bekommen hatte? Fellay hätte übrigens auch Krah anrufen können, da letzterer über weitgefächerte Kontakte verfügte und somit der rechte Mann war, um Williamsons und Fellays Problem bereits am Freitag aus der Welt zu schaffen? Aber nein, diese Idee ist Fellay schon gar nicht erst gekommen!
Falls meine Arbeit und meine Reisetätigkeit mir die erforderliche Zeit dazu lassen, werde ich in ein paar Tagen einen weiteren Artikel ins Internet setzen, in dem es um Krah und den Spiegel geht. Ich schliesse hier mit dem Hinweis auf eine Passage aus der zweiten, weniger bekannten Botschaft Pater Thouvenots an die Bischöfe und Distriktoberen. Im zweitletzten Abschnitt liest man dort:
“Wir hoffen inständig, dass Bischof Williamson keine irreparable Handlung begehen wird, indem er es zulässt, von politischen Gruppierungen benutzt zu werden, die unsere heilige Religion zu Zwecken missbrauchen, welche ihr fremd sind.”
Selbstverständlich sollten sich sämtliche Priester und Bischöfe tunlichst hüten, sich für unannehmbare und anrüchige politische Ziele einspannen zu lassen, doch gilt dies ebenso für die zionistische Lobby, die jetzt durch Krah und seine Clique von Hintermännern auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. einwirkt, wie für die Neonazis. Der grosse Unterschied zwischen den beiden Gruppierungen besteht darin, dass es sich bei letzteren um eine winzige Sekte handelt und bei ersteren um eine weltumspannende Macht.
Es gilt also: Eure Rede sei ja ja, nein nein!
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